Ablauf der Legalisierung für Saudi-Arabien
Die Legalisation ist ein förmliches Verfahren, bei dem durch diplomatische oder
konsularische Vertretung eines Staates, indem eine ausländische öffentliche Urkunde zu
Beweiszwecken verwendet werden soll,
die Echtheit der Unterschrift,
die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und
gegebenenfalls die Echtheit des beigedruckten Siegels
bestätigt wird. Dadurch soll erreicht werden, dass eine ausländische öffentliche Urkunde
einer inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt wird.
Die Legalisation wird durch einen Vermerk (bzw. Stempel) auf der Urkunde vollzogen. Der
Vermerk enthält den Namen und die Amts- oder Dienstbezeichnung des Unterzeichners der
Urkunde.
Auf Antrag kann, bei zweifelsfreier Rechtslage, auch bestätigt werden, dass der Aussteller
zur Aufnahme der Urkunde zuständig war und dass die Urkunde in der den Gesetzen des
Ausstellungsortes entsprechenden Form aufgenommen worden ist.
Häufig verlangen die zur Legalisation zuständigen Vertretungen eine Beglaubigung der
Echtheit der Urkunde durch eine Behörde des Staates, aus dem die Urkunde stammt. In
Deutschland übernimmt dies das Bundesverwaltungsamt.
Sie können die endbeglaubigten Dokumente bei uns persönlich abgeben, per Post senden oder per
Kurier. Wir benötigen in jedem Fall die Originaldokumente und möglichst eine Kopie.
Wir bearbeiten die Dokumente und senden Ihnen vorab die Rechnung per E-Mail zu!
Sobald die Legalisierung der Dokumente abgeschlossen ist und uns ein Überweisungsbeleg von Ihnen
vorliegt (per Mail oder Fax) senden wir die Unterlagen per Einschreiben an Sie zurück oder halten sie
zur Abholung bereit.
Die Dokumente werden erst nach Zahlungseingang bzw. Überweisungsbeleg von uns herausgegeben.
Üblicherweise sollten Sie eine Zeitraum von etwa einer Woche einplanen.
Gutleutstraße 149
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