Vorbeglaubigungen für Saudi Arabien

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZMV/Legalisation/Beglaubigung/Beglaubigung_node.html

Abhängig davon, welche Dokumente legalisiert werden sollen müssen für Saudi-Arabien folgende Schritte abgeschlossen sein:

 

1. die notarielle Beglaubigung

 

2. die Vorbeglaubigung durch das zuständige Landgericht

 

Landgericht Frankfurt am Main

Abteilung Apostillen / Legalisationen

Gerichtsstraße 2

60313 Frankfurt am Main

Tel: (069) 1367 – 2860

Gebäude B, Zimmer 250

 

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag das Land an, in welchem die Urkunde benötigt wird.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Tage.

 

3. Die Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln (http://www.bva.bund.de)

 

Postanschrift:


 Bundesverwaltungsamt
 Referat ZMV II 6 - Beglaubigungen
 50728 Köln

 

Besucher-/Kurieranschrift:


 Bundesverwaltungsamt
 Eupener Str. 125
 50933 Köln (Braunsfeld)

Telefonberatung: 022899358 – 4100

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr

 

Für jedes beglaubigte Dokument wird vom Bundesverwaltungsamt eine Gebühr von 25,-- € erhoben. Bei persönlichem Erscheinen oder Entsendung eines Boten können die Dokumente in der Regel noch am selben Tag nach einer Bearbeitungszeit von 15 - 45 Minuten wieder mitgenommen werden. In dieser Zeit ist die Anwesenheit des Antragstellers oder eines Bevollmächtigten erforderlich.

 

Mit der Endbeglaubigung des Bundesverwaltungsgerichtes können wir dann die Legalisation für Saudi-Arabien durchführen.

 

Gutleutstraße 149

60327 Frankfurt a.M.

 

Phone: +49 69 26484863

Email: info@sdsc-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr. : 09:00-15:00 Uhr

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